Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im weiteren Sinne. Insofern wird dieses Rechtsgebiet in zwei Gruppen unterteilt in:
- Das Straßenrecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als "Recht an der Straße" und gehört daher zum öffentlichen Sachenrecht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraße und Autobahn, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: Den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger.
- Das Straßenverkehrsrecht (als "Recht auf der Straße") dagegen ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit vom Verkehr auf der Straße.
- Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht (Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog und Entziehung der Fahrerlaubnis u.s.w.), das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.
