Das Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert: 

  • formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht
  • materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht und nebengesetzliche Bestimmungen. Materielles Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.