Strafrecht
Das Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert:
- formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht
- materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht und nebengesetzliche Bestimmungen. Materielles Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
