Das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig Tätigen zu seinem Arbeitgeber (AG).
Das Arbeitsrecht ist Teil vom Zivilrecht, genauer vom besonderen Schuldrecht. Es besteht daher grundsätzlich Vertragsfreiheit. Da der Arbeitgeber (AG) aber regelmäßig eine deutlich stärkere Vertragsposition besitzt und sich der Arbeitnehmer (AN) durch den Arbeitsvertrag in eine soziale Abhängigkeit begibt, ist die Vertragsfreiheit durch das geltende Recht stark zum Schutze des AN eingeschränkt.